Stadtpfarrkirche durch die Polizeymannschaft vertrieben worden sind. Bei öffentlichen Proceßionen u. d. g. erscheinen freylich allenthalben die Plätze zu eng, aber, wie allgemein bekannt, hauptsächlich wegen des Zusammenströmens Schaulustiger. ad 3. Ob durch diese Mauerzurücksetzung das Kirchengebäude leiden werde, gehört ebenfalls zur Beurtheilung für Sachverständige, u. es dürfte deren Befund umso mehr als verneinend ausfallen, als dieses Gebäude ganz gewiß eine sehr tiefe Grundmauer hat, u. ganz wahrscheinlich auf Felsen steht, endlich die Straßenmauer nicht auf einmahl abgebrochen zu werden braucht, sondern die Abbrechung und Wiederaufmauerung succeßive geschehen kann u soll. ad 4. den beantragten Beitrag der Kirche betreffend bin ich der Meinung, daß für das Publicum die Stiegen durch Abtragung der fraglichen Mauer, aufwärts schräge Abgrabung des Platzes zwischen derselben u. der Kirche, und die nun beantragte Strassenerweiterung ganz entbehrlich gemacht werden könnte, wo es sich aber dann augenscheinlich zeigen würde, daß zur Kirche hinauf, um in dieselbe zu gelangen, eine Stiege angebracht werden müßte, welche ohne Zweifel ein Eigenthum der Kirche wäre u. auf ihre Kosten hergestellt, u. hergehalten werden müßte. Die Kirche hat also allerdings einen Vortheil dabei, wenn die fragliche Mauer und die Stiegen, von denen die Letzteren auch zur Zierde vor der Kirche dienen, beibehalten werden; in welchem Zustande aber sich Stiegen u. Mauer befinden, beweisen Vorausmaaß u. Kostenüberschlag, u. der Anblick zeigt,
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