Ökonomische Ratsprotokolle 1840

Raum gleichfalls nicht zuläßt, da die von der früheren Verwaltung übernohmenen beiden Kassatruhen des Kirchamtes u. des milden Versorgungsfondes aber von einer solchen Beschaffenheit befunden worden, daß sie zur Aufbewahrung der Gelder unter den obwaltenden Umständen keine beruhigende Sicherheit gewähren, endlich die sogenannte Kapitalienschreine von jeher nur zur Aufbewahrung der der Stadt gehörigen Schuldbriefe, öffentlichen Oblionnen u. derley Urkunden bestimmt u. geeignet, u. ebenfalls von kleinerem Umfange als die Stadt- u SteuerKasse ist, daher zur Aufbewahrung baarer Gelder nicht verwendet werden könne, so dürfte sich hohen Orts und Begnehmigung der bereits angeschafften eisernen Kassatruhe mit Abtheilungen nach der dargestellten Beschaffenheit der vorhandenen Kassen verwendet werden, als Gelder von so vielerley Fonden hierorts zu verwahren sind, die vorhandenen Kassen ihrem Raume nach dazu nicht tauglich sind, die angeschaffte, mit Abtheilungen versehene Kassa Ihrem Zweke vollkommen entspricht, u. der Magistrat nach einem so unerwarteten Einbruche in das Kassaamt, deßen Möglichkeit Niemand sich früher vorstellen konnte, keinen Augenblick mit der Anschaffung einer solchen Truhe als vorzüglichster Bedingung für die Sicherheit der Gelder in der

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