Ökonomische Ratsprotokolle 1840

Intimat. vom 18. Juli N. 8036, daß die Beischaffung einer eigenen eisernen Kassa hier nicht nothwendig sey, da im Kassalocale ohnehin 5 eiserne Truhen sich befinden, zur Hinterlegung u. Aufbewahrung öffentlicher Gelder aber eine eiserne Kassatruhe genüge, nur dürfen diese Gelder nicht vermengt werden, und daher in der Kassa angemessene Unterabtheilungen angebracht werden, die Armengelder, in der Regel von geringer Bedeutung, einer eigenen Kassa nicht bedürfen, und auf die vom Kassaamte hierüber erstattete Äußerung respectve Vorstellung der Nothwendigkeit der Beyschaffung einer eisernen Kassatruhe mit Abtheilungen zur sicheren Aufbewahrung der zu den verschiedenen Fonden gehörigen Gelder, so wie über die vorgenohmene Besichtigung der alten eisernen Kassatruhen u. ihrer Beschaffenheit zeigt sich die Nothwendigkeit der Anschaffung dieser Kassatruhe um so mehr, als von den 5. eisernen Truhen nur die Stadtkassa u. die Kassa für die öffentlichen Steuern u. Gelder in brauchbarem Stande sich befinden, allein erstere zur Hinterlegung u. Aufbewahrung der städtischen Gelder kaum groß genug ist, daher besondere Abtheilungen sich darin nicht anbringen lassen, in der Steuerkassa ohnehin nebst der Grund-, Häuseru. Zehentsteuer, die Erwerbsteuer untergebracht ist, die Unterbringung weiterer Gelder aber ihr beschränkter

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