N. 12156 über hierortiges Einschreiten die Bewilligung zur Besetzung der Bauamtsschaffners Stelle gegen einen Gehalt von 75 fl CMz ertheilt, da vom Anfange an von Seite des Öconomicums für Martin Weiß, Stadtpolier, als zu diesem Dienste vollkommen geeignet, das Wort gesprochen worden, derselbe auch seitdem ein Gesuch um Verleihung dieses Dienstplatzes überreichte, dieses Gesuch so wie die vorigen dießfälligen Verhandlungen jedoch nur in öconomischen Rathssitzungen vorgetragen wurden, dieser Gegenstand aber zum Vortrag in einer Plenarsitzung sich eignet, da er eine systemmäßige Anstellung betrifft, so glaubt Referent nach Vortrag dieser Verhandlungen u. des Gesuches des Martin Weiß, daß demselben diese Stelle eines Bauamtsschaffners mit dem Jahresgehalte von 75 fl CMz zu verleihen sey, weil selber diesen Dienst schon längere Zeit schon versehen u. daher mit den demselben anklebenden Obliegenheiten am vertrautesten ist, u. schon aus diesem Grunde jedem Fremden müßte vorgezogen werden. Da Weiß bereits sein Anstellungsdecret erhalten, auch das Kassaamt u. Bauamtsverwalter vor seiner Ernennung verständiget worden, so wäre selber nur zur nächsten Rathssitzung zur Eidesabnahme vorzurufen. Mit diesem Antrage sind sämtlich Volanten einverstanden, daher Conclusum per unanimia: Wird die erledigte Bauamtsschaffnersstelle sammt daran klebenden Jahres-
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