abzuführen ist; statt der Geldstrafe von 12 Reichsthallern wird bei der Zahlungsunfähigkeit des Georg Staudinger über ihn 48 stündiger Arrest hängt, darnach ist das Erkenntniß auszufertigen der versiegelte Branntwein ist zu entsiegeln, u. dem Staudinger gegen dem zu belaßen, daß selben sogleich im Ganzen wegbringe, u. bei fernerer Betrettung nebst der doppelten Strafe auch noch die Konfiskation des Getränkes zu gewärtigen habe. 1431. Voruntersuchungsakt gegen Andreas Baumann wegen ausweislosen verdächtigen Herumziehen. Referent erstattet Vortrag, u. ist aus den in selbem des Breiteren enthaltenen Gründen rüksichtlich dieses wegen Ausweislosigkeit u. verdächtigen Herumziehens mit der beim Comate Sierning wegen Diebstahlsverdacht inhaftirten Theresia Weigersdorfer zu Verhaft gebrachten Andrä Baumann, aus den Niederlanden gebürtig, der Meinung, weil sich weder aus den mit getheilten Akten, noch aus den Zeugenaussagen u. seinem Verhöre ergebe, daß die Beschreibung der des Raubes beschuldigten Personen mit seiner Person übereinstimme, u. sich dießfalls eben so wenig, als in Bezug auf die bei der Weigersdorfer vorgefundenen verdächtigen Effekten u. Gelder entfernte Verdachtsgründe ergeben, um gegen ihn eine Untersuchung einleiten zu können, u. selbst der von Georg Hoffmann wegen eines Gelddiebstahls auf ihn geworfene Verdacht durch die Aussage des Andrä Baumann u. Vernehmung des Josef Pettenber-
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