Hr. Rath Freyinger ist der Meinung, daß Anton Schier als Berechtigter Meister rücksichtlich des Haltens der Gesellen nicht beschränkt werden könne, daher in der beantragten Erledigung dieser Beisatz wegzulaßen sei, im übrigen ist er mit dem Referenten einverstanden. Letzterer Meinung sind auch die Herren Räthe Maurer u. Buberl daher: Bescheid per majora: Über Einvernehmung des Handwerks wird der Anton Schier die Ausübung seines Gewerbes bis Ostern 1840 in der Ortschaft Schönau bewilligt u. sind selbem die abgenohmenen Gegenstände zurükzustellen. Reisser Bgstr. Bleyer Sekretär Rathsprotokoll zur Sitzung am 28. Dezember 1839 in Politicis. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Maatsrath Haydinger Freyinger Maurer Buberl Sekretär Bleyer Referat des Hr. Raths Haydinger. 8511. Das Taxamt um Auftrag an die Depositencoon. zum Erlag der ihr zu Folge dt. 31. der Buchhaltereierledigung der Taxamtsrechnung pro 1834 zum Ersatze geschriebenen Zählgelder pr. 53 fl 3 2/4 xr CMz. Der Depositencoon mit dem vorzuhalten, daß sich dieselbe auf Anforderung der Partheyen rücksichtlich der ausgezeigten Guthabungen zu benehmen wissen werde, u. hat das Kassaamt, nachdem diese Guthabungen von Seite der Depositencoon. zu berichtigen sind,
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