Politische Ratsprotokolle 1839

ten in dieser Provinz, u. wie innländische Kaufleute in dieser Beziehung auf Jahrmärkten des Auslandes behandelt werden. Bericht zu erstatten, daß sich die Beantwortung des 1. Punktes für hiesigen Platz ganz behebe, weil ausländische Kaufleute nur die Hauptjahrmärkte der Provinz, sohin den hiesigen Jahrmarkt nicht besuchen dürfen, u. betreffend den 2. Punkt nur das einzige Haus Redtenbacher mit Sensen die Leipziger Messe bezieht, durchaus in seinen Verschleißrechte nicht beschränkt sei, gleiche Rechte u. gleichen Schutz mit den übrigen Fieranten genieße, u. an Taxen für die Messe in all u. jedem 5 fl 5 xr CMz zur dortigen Stadtcommune bezahle. 8465. Konstitut mit Franz Mayr wegen Übertrettung der Wochenmarktsordnung durch verbothenen Handel mit Getreide nach vorläufigen Mustern. Nachdem Zwischenhändler von dem Kaufe v. Verkaufe auf hiesigen Wochenmärkten ausgeschloßen sind, u. das Getreide nicht abseitig verkauft werden darf; so hat sich Franz Mayr der Übertrettung der Wochenmarktsordnung schuldig gemacht, u. ist dieserwegen als im 1. Betrettungsfalle mit 2 fl CMz zum hiesigen Armenfonde zu bestrafen, u. hiernach das Erkenntniß auszufertigen. Reisser Bgstr. Bleyer Sekretär

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2