sprechen ohne Rüksicht auf das physische Alter zu verweisen u. sind die Lehrjungen in rücksichtswürdigen Fällen zur Dispenseerwirkung anzuweisen. Referat des Herrn Raths Buberl 68. Protocoll mit Barbara Werner um 6 wöchentliche Aufenthaltsbewilligung. Bewilligt, u. ist sich nach Verlauf des Termins mit einem Dienstort auszuweisen, oder bei Schubsvermeidung wegzubegeben. Protokoll mit Josefa Reitmayr in causa eadem. Bewilligt, hat sich Bittstellerin nach Verlauf der 6 Wochen bei Schubsvermeidung wegzubegeben, u. hat der Dienstherr den Dienstaustritt sogleich zu melden. 66. Relation des Distriktsactuars ad N. 7362 über den an den Garten des Josef Hödl anstoßenden Zwinger. Dem Josef Hödl ad N. 7362 zu bedeuten, daß dem Bittsteller die Benützung, des Zwingergrundes auf Widerruf gegen dem überlaßen werde, daß er selben nicht verbaue, gehörig räume, u. längst desselben die Stadtmauer im guten Stande herhalte. 96. Anzeige des Conscriptionsamt Steyr über die unbefugte Wanderung des Johann Hörtlehner in unkonskribirte Staaten. Da Hörtlehner ad militiam untauglich ist, so ist selber hierwegen mit zwölfstündigem Arreste zu bestrafen. Konstitut mit Georg Hörtlehner bei der Herrschaft Petronell wegen unbefugter Wanderung in unkonskribirten Provinzen. Da Hörtlehner ad militiam untauglich ist, wird selber der hierwegen ausgestandene 3 tägige Verhaft als Strafe angerechnet. Kreisamtscurrende dt. 29. Dez. 1838 N. 14185/25 mit der Republizirung der Vorschriften bei Übersiedlungen u. bei Ertheilung der Heurathslizenzen. Parien zu vertheilen, solche der Conscriptionsbuchführung, dem Expedite, u. Polizeiamtskanzley zuzustellen, auch an die Handwerksvorsteher
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