der Wochenmarktsordnung nach § 16 schuldig, mit 1 fl CMz zum Armenfonde zu bestrafen. 7929. Konstitut mit Josef Tödtlinger wegen Vorkauf von 83 ℔ Schmalz. Als der Übertrettung der Wochenmarktsordnung schuldig, mit 1 fl CMz zum Armenfonde zu bestrafen. 7957. Do. mit Ignatz Kammerhofer wegen unberechtigten Viktualieneinkauf. Als der Übertrettung der Wochenmarktsordnung schuldig, mit 1 fl CMz zum Armenfonde zu bestrafen. 7928. Do. mit Johann Griemann wegen verbothenen Getreidmusterverkauf. Wie ad 7957. 7955. Do. mit Mathias Bachl wegen eben dieses Verkaufes. Wie ad 7957. 7685. Kreisamtssignatur dt. 8. Nov. 1839 N. 12005 pcto. Berichtserstattung ber die Beschwerde des Anton Haller wegen nicht gestattetem Feilhalten auf der Promenade in den Jahrmärkten. Bericht zu erstatten, und um Abweisung des Rekurrenten zu bitten da der Recurs weder in gesetzlicher Frist ange= meldet, noch eingebracht u. ungegründet ist, da es in den Gewerbsgrundsalzen gelegen ist, den Monopolen zu steuern, Recurrent ohnehin auf 3 Plätzen feilhält, die Lebzelterhütte des Franz Doppler nicht nur der nächsten Hafnerhütte nicht näher gerückt, sondern, weil der Zwischenraum zur Ablagerung des Geschirrs zu schmal ist, noch mehr entfernt, endlich der Zugang zum fürstlich Lamberg'schen Hause frey bleiben, und auf der Prome-
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