denket, dahin ablegen, daß Er die Ihm als Polizeysoldaten obliegenden Pflichten genau u. pünktlich befolgen, Sich in Seinem Dienste die Aufsicht auf Ruhe, Sicherheit u. Ordnung besonders angelegen sein laßen, den Befehlen Seiner Vorgesetzten gerne u. willig unterziehen, u. in allem den willigsten Gehorsam u. pünktliche Folgeleistung zeigen, Sich stets eines sittlichen, nüchternen u. tadellosen Betragens befleißen, u. überhaupt so handeln wolle u. werde, wie Er es vor Gott, Seinem Gewißen, u. der Welt verantworten kann. Endlich wird Er auch noch schwören, daß Er mit keiner geheimen Gesellschaft weder im Inn- noch im Auslande in Verbindung stehe, u. daß Er, wenn es der Fall wäre, selber sogleich entsage. Hierauf leistete Johann Lorenz in die Hände des Praesidiums folgenden Eid. Johann Lorenz schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen reinen, körperlichen, unverfälschten Eid ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen Verstand dahin, daß Ich das, was mir jetzt ist vorgehalten worden, und ich in Allem wohl verstanden habe, so getreu, genau, u. gewissenhaft befolgen wolle u. werde, als wahr mir Gott helfe!!! Johann Lorenz Reisser Bgstr. Bleyer Sekretär
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