verliehen werden. Bericht zu erstatten, daß die Gewerbe hier für die Stadt im Innbegriff der äußeren Ortschaften verliehen werden, u. auch richtig sei, daß andere in den Vorstädten ansäßige Gewerbsleute ihre Gewerbe durch Haltung von Gewölben in der eigentlichen Stadt betreiben. Referat des Hr. Raths Maurer. 5806. Vernehmungsprotokoll des Georg Wagner im Bruderhause wegen unordentlichem Benehmen. Hierüber wird dem Georg Wagner bedeutet, daß er sich künftighin eines ordentlichen Benehmens um so mehr zu befleißen habe, widrigens er über die nächste vorkommende Klage aus dem Hause entfernt werden würde. Referat des Hr. Raths Buberl. 5794, 5795 u. 5796. Protokolle mit den Leinwandhändlern, 2 Viertlmeistern u. Bürgerausschüßen, u. Franz Xaver Kuhn in Betreff der von letzterm angesuchten Verleihung eines personellen Leinwandhandels u. Leinwandausschnittbefugnißes. Aufzubehalten, das sub N. 5146 inneliegende Gesuch des Franz Kuhn dahin zu erledigen, daß demselben für seine Person das angesuchte Leinwandhandels- u. Ausschnittbefugniß mit dem Beisatze verliehen werde, daß er sich nach rechtskräftig gewordenem Bescheide zur Erwerbsteuer zu erklären habe. Reisser Bgstr. Bleyer Sekretär
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