Politische Ratsprotokolle 1839

ordnung, so wie die Polizeyvorschriften genau befolgen. 5670. Protokoll mit Lepold Lang, Wirthschaftsführer N. 155 in der Stadt wegen Überschreitung der Tanzmusiklizenz am 19. August 1839. Da die Tanzmusik nicht über die gesetzliche Stunde ausgedehnt wurde, keine Excesse vorfielen, die Lustbarkeit den Gästen? u. die manchmal bei derlei Gelegenheiten vorfallenden Freudenrufe von Seite des Gastwirthes nicht gehindert werden können, so hat sich der Gastwirth nicht strafbar gemacht, u. da ihm eingebunden wurde, künftig bei derlei Gelegenheiten Ordnung u. Ruhe von der Art herzuhalten, daß das Publikum durch nächtliche Störungen nicht Anlaß zu Beschwerde findet, so erlediget sich das mit dieses Protokoll; übrigens wird dem Polizeywachtmeister die genaue Invigilirung aufgetragen. Protokoll mit den Vorstehern des Binderhandwerks wegen Gestattung der Binderarbeiten des Johann Lutz. Wird Johann Lutz mit seinem Gesuche Z. 5308 abgewiesen, da eine Gestattung der kleineren Binderarbeiten eine indirecte Gewerbsverleihung wäre, welches aber der Localbedarf nicht erheischt. Untersuchungsakt gegen Franz Josef Fuchs, hiesige Korbmachersöhne, wegen Polizeyvergehen durch Störung der nächtlichen Ruhe. Franz u. Josef Fuchs sind des Polizeyvergehens nächtlicher Ruhestörung schuldig, u. dieserwegen mit 3 stündigem Arreste zu bestrafen; den beiden Polizeymännern Baumann u. Hofstetter aber ist ein strenger Verweis über jenes ungeziemende Benehmen zu machen, u. ihnen vorzuhalten, dergleichen Vorfälle bei gesetzlichen Ahndung zu vermeiden. Bleyer Reisser Bgstr. Sekretär

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