Politische Ratsprotokolle 1839

tigen Gebräuche zu hinterlegen. 5166. Untersuchungsakt mit Johann Schachner u. Theresia Gröpplin wegen dem Polizeyvergehen gegen die Sicherheit der Ehre durch Beschimpfung u. Mißhandlung. Johann Schachner u. Theresia Gröpplin sind des Polizeyvergehens gegen die Sicherheit der Ehre durch Beschimpfung u. Mißhandlung schuldig, u. deswegen mit sechsstündigem Arreste zu bestrafen. Referat des Hr. Raths Buberl 5030. Voruntersuchungsakt gegen Frau Westermayr, hiesigen Innwohner, wegen angeschuldeten Diebstahle. Referent erstattet Vortrag, u. ist aus den in selben entwikelten Gründen der Meinung, weil gegen Franz Westermayr rechtliche Innzichten von der Art vorhanden sind, welche ihn zur Criminalbehandlung qualifiziren, da nach § 262 litt. d, f, e; nach § 265, 270 et 274 die Gesetzlichkeit der Anzeigung gesetzlich erwiesen ist, so sei gegen Franz Westermayr die Untersuchung wegen angeschuldeten Diebstahlsverbrechen, u. zwar im Verhafte zu führen, da die Bedingungen des § 306 nicht eintretten, u. sei dießfalls der Anzeigsbericht an das hohe k.k. Criminal-Obergericht zu erstatten. Mit diesem Antrage sind sämtliche Votanten einverstanden, daher Conclusum per unanimia: Gegen Franz Westermayr ist die Untersuchung wegen angeschuldeten Verbrechen des Diebstahls im Verhafte zu führen, u. diesfalls der Anzeigsbericht an das hohe k.k. Criminalobergericht zu erstatten.

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