Referat des Hr. Raths Maurer 4835. Sekretär Bleyer überreicht die Erläuterungen der buchhalterischen Anstände wider die Kanzleimaterialrechnung pro 1836. Ist diesen Erläuterungen noch folgendes von Seite des Maats. beizufügen, u. zwar ad § 1. Die Vorlage des Licitationsprotokolls über die Kanzleimaterialien zur h. Reggsgenehmigg. geschah früherer Zeit nie, u. war auch nicht vorgeschrieben, der Zeit werden dergleichen Protokolle ohnehin vorgelegt, u. es dürfte also über diesen Anstand hinausgegangen werden. ad § 2. Nachdem die h. k.k. Landesrgg. laut Dekret vom 28. März d.J. Z. 9010 in hiesige auf die Kanzleimaterialien pro 1837 angeordnet hat, daß der Kosten der für den M. V. Fond u. das Stadtpfarrkirchamt nöthig gewesenen Materialien mit 1/3 aus den Einkünften des letzteren, u. mit 2/3 aus jenen des ersteren der Stadtkassa zu vergüten seyen, so wird in / ein von dem hiesigen Rechnungsrevidenten verfaßter ähnlicher Ausweis mit der Bemerkung vorgelegt, daß es zur Vermeidung der dießfälligen Anstände u. Schreibereyen am Besten sein dürfte, wenn künftighin der für diese Verwaltungen nöthige Bedarf um die Preise, welche durch die Lizitation beim Magistrate erzielt werden, angeschafft, u. die Zahlung nach dem erwähnten Maaßstabe aus diesen beiden Fonden sogleich an die Lieferanten selbst geleistet wurde. Somit sind die Erläuterungen
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