Politische Ratsprotokolle 1839

vorgebrachter falscher Angaben der Winkelschreiberey. Da hierin von einer strafwürdigen Handlung der Geklagten Nichts vorkommt, kann von dieser Anzeige kein ämtlicher Gebrauch gemacht werden. 4820. Referat das Hr. Raths Buberl Protokoll mit Franz Teufelmayr wegen unbefugten Bierausschank. Da der Biervorrath u. die Schankgeräthe auf eine Winkelschank schließen laßen, so wird dem Franz Teufelmayr bedeutet, daß er im nächsten Betrettungsfalle nach den Vorschriften über Winkelschank bestraft werden wird, deßen auch die Wirthscommunitaet verständigen. ad 3118 de 1838 u. 4880 de 1839 Erinnerung wegen der Lohnkutscherey des Filipp Höfer. Dekret an Höfer zu erlaßen, sich bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von der Ausübung der Lohnkutscherey zu enthalten, oder sich über den Besitz einer solchen Gerechtsame auszuweisen, weil die Pachtung einer derlei auf einem andere Hause radicirten Gerechtigkeit nach dem h. Reggsdecrete dt. 4. v.M. Z. 17439 zur Ausübung derselben nicht berechtiget. ad 4880. Erinnerung wegen der Lohnkutscherey des Josef Rahofer. Wie oben. Verzeichniß der auf den hiesigen Wochenmärkten feilhabenden Fürkäufer. Da nach § 15 der Wochenmarktsordnung die fremden als einheimischen Fürkäufer u. Viktualienhändler von den täglichen, u. dem Hauptwochenmarkte ausgeschlossen sind, so hat das Polizeypersonale denselben künftigen Wochenmarktstag im Nahmen des Maats zu bedeuten, daß ihnen das Feilhalten für die Zukunft nicht mehr gestattet

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