Politische Ratsprotokolle 1839

so wie, daß die bisher erlauffenen Verpflegskosten dem Fonde vergütet werden möchten. Rath Freyinger dagegen ist der Meinung, daß, nachdem sich aus der Thatbestandserhebung rechtliche Innzichten des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach §. 78 des I. Theils des St. Gb. wider Georg Hoffmann ergeben, sämtliche Akten aus Landgericht Puchheim zur rechtlichen Beurtheilung u. weiterer Amtshandlung abzutretten, u. zu dem Zweke noch sämtliche Zeugen vorher zu beeiden seien. An diese Meinung schließt sich auch Hr. Rath Buberl an, daher Conclusum per majora Nachdem sich aus der Thatbestandserhebung rechtlicher Innzichten des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach §. 78 des I. Theils des St. Gb. wider Georg Hoffmann ergeben, so sind sämtliche Akten an das Landgericht Puchheim zur rechtlichen Beurtheilung u. weiteren Amtshandlung abzutretten, u. zu dem Zweke noch sämtliche Zeugen vorher zu beeiden. Untersuchungsakt wegen der Theresia Winkler zur Last gelegten schweren Polizeyübertrettung gegen die Sicherheit des Lebens durch unberechtigten Verkauf von Arzneymitteln. Referent liest die Untersuchungsakten ab, u. ist aus den in seinem Vortrage des Breiteren enthaltenen Gründen der Meinung, weil sich in der Wohnung der Theres Winkler keine Arzneymittel vorgefunden haben, diese die angeschuldete Übertrettung in Abrede stellt,

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