Politische Ratsprotokolle 1839

durch die eigenmächtige Entfernung aus der Werkstatt ihres Meisters an einem Arbeitstage, u. dadurch, daß sie sich noch überdieß betranken, sey einer sträflichen Handlung gegen die Vorschrift der Dienstbothenordnung schuldig gemacht haben, sind dieselben dieserwegen mit 12 stündigem Arreste zu bestrafen. Referat des Hr. Raths Freyinger. 3832. Protokoll mit Filipp Scheindl um Untersuchungseinleitung u. Bestrafung der Josefa Aichinger ob Veruntreuung. Referent erstattet Vortrag, u ist aus den in selbem des Breiteren entwikelten Gründen der Meinung, weil der Werth auf der abgängigen, in Execution gezogenen Stücke nicht mehr legal erhoben werden kann, u. der Anzeiger dieselben laut Pfändungsinstitution der Executieven zur Benützung überlaßen hat, folglich diese die Rechte u. Pflichten des Entlehners nach dem A. B. Gb. eingegangen ist, daher an Filipp Scheindl nur im Rechtswege belangt werden kann, u. sich für eine rechtliche Beinzichtigung der Veruntreuung nach dem II. Theile des Std. G. B. kein hinreichender Grund ergibt, so sei diese Anzeige mit dem zurückzuweisen, da kein hinreichender Grund vorhanden, um eine Untersuchung gegen Josefa Eichinger einzuleiten, so ist dieses Pro-

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