Pfandrecht ad invicta et ? laeta, weil sich in der Wohnung nichts vorfinden u. nicht geltend machen könne, doch nicht auszieht, von früh bis in die Nacht in den Wirthshäusern herumsitzt, dort die Partheien zusamenfangt, u. seine Schriften verfasst u. den Leuten durch ? willige Rekurse Geld entlokt, daher bezüglich dieses Winkelschreibens um Schutz gebethen werde. 3086. Kreisamtssignatur dt. 18. d.M. N. 6121 um Bericht, betreffend die Beschwerde der Theres Steinbök wegen Abschaffung ihres Hundes. Bericht zu erstatten, daß auf die Beschwerde des Pacher, daß sich dieser Hund nebst andern in seinem Getreide herumtreibe, ihr aufgetragen worden sei, denselben binnen 3 Tagen wegzugeben, u. ihr, weil sie diesen Auftrag nicht befolgte, derselbe abgenohmen worden sei, welche Verfügung auf die h. Reggs. v. dt. 25. Juni 1821 u. k.ä. Currende dt. 1. Nov. v.J. N. 11589 basirt sei, daher u. weil dieser Hund zur Bewachung u. Sicherheit des Hauses wenig anwendbar war, um Zurückweisung dieses Rekurses gebethen werde. Kreisamtsdecret dt. 15. d.M. N. 5924 mit der Eröffnung der h. Reggsentscheidung über den Rekurs des Johann Fux wegen ihm auf-
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