Gesuch an das Lehenanwaldammt zu Waydhofen an der Ipps um die Belehnung wegen des durch Tod Sr. Majestät Kaiser Franz des I. eingetretenen Hauptfalles zu stellen. Referat des Hr. Raths Buberl 3633. Kreisamtssignatur dt. 14. d.M. N. 6036 um Bericht über die von J. A. Dr. Schellmann wider den Winkelschreiber Franz Grübl bei h. Regg. angebrachte Beschwerde. Unter Rükschluß des Communicats u. Anschluß der Vorakten an das k.k. Kreisamt Bericht zu erstatten, u. darin anzuführen, daß Grübl keine gesetzliche Erwerb habe, er ein Winkelschreiber sei, es nicht in der Macht des Maates liege, ihn zu einer Erwerbsteuer in Vorschlag zu bringen, wenn er nicht zur Schriftenverfaßung die höhere Bewilligg. beibringt, das Appellationsgericht sub dt. 21. v.M. Z. 6503 aufgetragen habe, gegen Grübl als Winkelschreiber Amt zu handeln, gegen welches Erkenntniß die politischen Behörden Einfluß zu nehmen nicht beruffen sind; aber auch in via politica gegen ihn als solchen verfahren werden müße, um so mehr, da er für die Gemeinde von Tag zu Tag gefährlicher u. nachtheiliger wird, keinen Zinns zählt, u. trotz deßen Erlaß von Seite des Falk, der sein
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