daß ihm freistehe, von dem fraglichen, hierorts befindlichen Plane eine Copie errichten zu laßen, daß ihm aber eine Abschrift das Coonsprotokolls dt. 6. Mai 1835 nicht ertheilt werden könne, weil sich das Original desselben hierorts nicht vorfindet, u. die beiden mit Kreisamtsdecret dr. 7. Mai 1835 Z. 5523 hierher gelangten Auszüge ohnehin zugestellt worden sind. Referat des Hr. Raths Buberl ad 3524. Kreisamtsdecret mit der Intimation der h. Reggserledigg. dt. 3. d.M. wegen Anherdelegirung der Untersuchung gegen Johann Guger et Consorten wegen Mißhandlung des Sierninger-Polizeysoldaten Grillnauer. Referent erstattet Vortrag, u. ist aus den in selbem entwikelten Gründen der Meinung, weil die Untersuchung gegen Johann Gugger et Consorten erst nach der Vernehmung des Adam Gaßner abgeschlossen werden kann, diesen sich aber noch mehrere Tage verzögern dürfte, Josef Kerndl übrigens am wenigsten betheiligt ist, sein Vergehen umständlich einbekannte, unbescholtenen Rufes, u. laut ämtlich bestättigtem Zeugniße als Werkführer bei seinem kranken
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2