menbeytrag aus der Armenkassa zugetheilt werden. N. 1649. Zezilia Wagner Inwohnerin in Reichenschwall N. 25 bittet um Armengelds Erhöhung. Da dieselbe erst im vorigen Jahr mit einen Beytrag von täglichen 2 xr W.W. betheilt worden ist, überdieß selbe erst 53 Jahr alt, daher noch sehr arbeitsfähig erscheine, so kann in die angesprochene Erhöhung nicht gewilligt werden. N. 2372. Anna Maria Diestlinger Inwohnerin in der Stadt N. 136 bittet um ArmengeldsErhöhung. Der Bittstellerin wird ihr bisher bezohener Armenbeytrag von 3 xr auf tägl. 4 xr W.W. erhöht. N. 2227. Anna Schmid Innwohnerin in Ennsdorf N. 67 bittet um das Armengeld. Der Bittstellerin werden täglich 2 xr W.W. aus der Armenkassa angewiesen. N. 1541. Theresia Rohregger Innwohnerin in der Stadt N. 27 bittet um das Armengeld. Da Bittstellerin noch in den Jahren steht, wo sich selbe selbst noch ihren Unterhalt zu verdienen im Stande ist, auch ihr Sohn einen Verdienst hat, wird selber ihr einen Beytrag leisten könne; so kann ihrer Bitte nicht Folge gegeben werden. N. 1538. Anna Gruber in Reichenschwall N. 12 bittet um AmmengeldsErhöchung. Derselben wird ihr bisheriger Armenbeytrag wegen ihrer stätten Kränklichkeit, und dem, da ihre aussereheliche Tochter Theresia schon beynahe 12 Jahre alt ist, daher die Betheilung nicht und welche selbe die Bitte stelte, nicht mehr der Vorschrift gemäß erfolgen darf, von 2 xr auf 4 xr W.W. erhöht. N. 2030. Magdalena Krum? Innwohnerin in der Stadt N. 41 bittet um ArmengeldsErhöchung. Derselben wird ihr Armenbeytrag von 2 xr auf 3 xr W.W. erhöcht. N. 721. Maria Blacher bittet um Armengelds Erhöchung. Konnte nicht aufgefunden werden, daher ad acta.
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