Erhöhung. Dem Bittsteller wird sein Armenbeytrag von 3 xr auf täglichen 4 xr W.W. erhöht. N. 1366. Theresia Moderbäckin Innwohnerin in Ennsdorf N. 53 bittet um das Armengeld. Da Bittstellerin von ihrer Kranckheit wieder genesen und selbe ihren Verdienst seit längerer Zeit wieder nachgehen kann, selbe auch noch in den Jahren der Arbeitsfähigkeit steht, so kann derselben kein Armenbeytrag er theilt werden. N. 741. Johann Jungblutt Unterständler in Herrenhaus bittet um das Ammengeld. Nachdem demselben ohnehin den unentgeldlichen Unterstand in den Sondersiechenhaus genießt, ferner noch in den Jahren steht, wo er sich doch noch etwas zu verdienen vermag, so kann ihm sein Armenbeytrag verabfolgt werden. N. 2228. Johann Bürstinger in Ort N. 4 bittet um Armengelds Erhöhung. Dem Bittsteller wird sein bisher bezogener Armenbeytrag von 2 xr auf täglich 4 xr W.W. erhöht. N. 1000. Theresia Hummer Inwohnerin in der Schönau N. 3 bittet um Armengelds. Erhöchung. Der Bittstellerin wird ihr Armenbeytrag von 2 xr auf 4 xr täglich erhöcht. N. 1540. Joseph Schwarz und sein Weib Inwohner in Ennsdorf N. 64 bitten um Betheilung aus dem Armenfonde. Dem Bittsteller und dessen Weib werden jeden 2 xr zusammen also täglich 4 xr W.W. aus der Armenkassa zugetheilt. N. 2153. Franziska Justus Inwohnerin in Reichenschwall N. 38 bittet um ArmengeldsErhöhung. Nachdem dieselbe ohnehin aus der hiesigen Armenkassa mit täglichen 2 xr betheilt ist, ferner vermög ihren Alter sich nach den täglichen Unterhalt verschaffen kann, so kann ihr kein höherer Ar-
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