überreichten Paßgesuche abzuwarten, u. seither vorgekommener rechtlicher Anzeigungen auszuforschen u. zu Verhaft bringen zu lassen ist, um gegen ihn die Voruntersuchung wegen Diebstahlsverbrechen zu führen. 2394. Schreiben des Comats Sierning betreffend den Andreas Baumann. Referent Rath Buberl ist der Meinung, daß nachdem dem Andrä Baumann neuerlich rechtliche Anzeigungen des Diebststahlsverbrechen zur Last fallen, da seine zu Sierning inhaftirte Konkubine Theres Weigersdorfer bereits einen Diebstahl einbekannt, u. ausgesagt hat, daß der Zettel des Hoffmann ihr um das neue Jahr von Baumann gebracht worden sei, u. selber vorgegeben habe, Pettenberger habe ihm 20 fl CMz versprochen, wenn er die Mauth bekäme, u. dieses auf den Zettel geschrieben, es sohin darauf ankommt, daß die unbeschworne Aussage des Georg Hoffmann ergänzt u. beschworen werde; Baumann sich über die Erwerbung des bei seiner Concubine vorgefundenen Geldes nicht genügend ausweisen konnte, sich die Aussagen in Betreff des Perlbeutels widersprechen, er schon einmal in Untersuchung u. Strafe war, u. sich Bestimmungsu. erwerblos hier aufhält, folglich die fernere Untersuchung durch Flucht vereiteln könnte, so sei dieses Schreiben des Comats-Sierning zu erledigen mit folgendem Bescheide: Aufzubehalten, sind die angesuchten Vernehmungen u. Erhebungen zu pflegen, der Andreas Baumann durch die Polizey zu eruiren, u. zu Verhaft zu bringen, sodann das Schreiben an das Commat Sierning wegen Anhersendung der Blätter u. des Zettels, an das Stiftgericht Kremsmünster wegen Übermachung des Untersuchungsaktes, u. an das Commat Puchheim wegen
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