dienung des Publicums oder andere Handelsvortheile nicht erwarten laßen endlich, daß sich die von dem Hofrecurrenten gemachte Einsprache in Feuerpolizey Rüksichten nach Innhalt der Coonsprotokolls dt. 12. April 1839 durch den von Alois Rieß gestellten Bauantrag behebe, übrigens sich der Maat. zur Augenscheinsvornahme in Folge h. Reggsdecret dt. 16. März d.J. N. 80? ermäßiget fand, dem Alois Rieß jedoch über die seither eingelangte Hofrecurs des Karl Docher unterm 24. v. M. Z. 2292 bedeutet worden sei, daß der Hofrecurs factum Suspensivum habe. Referat des Hr. Raths Maurer. 2348. Franz Waitzinger überreicht den Kaufcontract um den Gartengrund vom Hause N. 28 im Aichet. Unter Anschluß der Bauakten mittels Bericht dem k.k. Kreisamte vorzulegen, u. die Bitte um Ertheilung der Baubewilligg. zu wiederhohlen, da in Absicht auf die öffentliche Passage kein Anstand besteht, noch ein eigener Gehweg längst des neuen Hauses hergestellt wird, u. die Karl Jocherschen Eheleute nach Innhalt des Augenscheinscoonsprotokolls u. der Mitfertigg. des Grundverkaufsvertrages gegen diesen Hausbau keine Einwendung machen. Protokoll über die Erklärung des Franz Waitzinger über den Preis des zu seinem Hausbaue benöthigten städtischen Grundes. Samt dem Gesuch des Waitzinger N. 2347 p. mit Bericht dem k.k. Kreisamte wegen Erwirkung der h. Bewilligg. zum Verkaufe dieses Grundes vorzulegen, weil diese 3 □ Klafter Grund keinen Ertrag liefern, um 9 xr CMz pr.
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