Politische Ratsprotokolle 1839

tung seines Pfannenhammers in einen Kupferhammer u. jede dießfällige Neuerung bei Abschaffung der Arbeitsleute u. Kassirung des Gebauten bis zur Einlangg. der höchsten Entscheidung untersagt. 2292. Kreisamtsdecret dt. 22. v. M. N. 4022 um Berichtserstattung über den Hofrecurs des Karl Jocher betreffend die dem Alois Rieß gestattete Umstaltung seines Zerrenhammers in einen Kupferhammer. An das k.k. Kreisamt unter Anschluß eines Rathsprotokollsextractes dt. 6. v.M. in Absicht auf die betreffend die Augenscheinsvornahme in diesem Hammer wegen Umsetzung des Schmaelzfeuers u. Aufführung eines neuen Eßkobels ausgefallenen verschiedenen Meinung Bericht zu erstatten, u. darinn anzuführen, daß Aloys Rieß die persönlichen Fähigkeiten zum Betriebe des angesuchten Gewerbes nicht dargethan habe; die gepflogenen Erhebungen in Absicht auf den Bedarf des Publikums einen solchen nicht nachweisen, u. wenn auch Kupferhammerbefugniße zu den Commercialgewerben gehören, doch der Umstand, wo keine Aussicht auf Absatz derlei Erzeugniße vorhanden ist, den Maat. mit zur Hindanweisung des Rießschen Gewerbsgesuches bestimmen mußte, als der Gebrauch des Eisen- statt Kupfergeschirr seit einiger Zeit mehr zugenohmen hat, von Alois Rieß sich in Abgang der Fähigkeit keine beßere Be-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2