gleichgehalten werden können, hoch genug besteuert sind, weil 24 Viktualienhändler auf die Fragner stets einen nachhaltigen Einfluß üben, u. deren Verminderung darum auch bei dem Bestehen der Wochenmärkte erwünscht wäre. Referat des Hr. Raths Buberl 1976. Protokoll mit den Bindermeistern u. Johann Lutz wegen Gewerbsstörung. Dem Johann Lutz wird, da er gegenwärtig kein Bindergewerbe besitzt, deßen Ausübung bei 10 fl CMz Strafe u. deßwegen auch das Halten des Gesellen abgestellt, welchen er daher gleich bei Vermeidung von Zwangsmaßregeln zu entfernen hat. 1977. Protokoll mit den Zimmermeistern Stohl u. Pühringer wegen unbefugter Gewerbsausübung des Josef Huber. Dem Josef Huber wird bis zur Erlangung der Aufnahme als Stadtmeister u. abgelegter Prüfung die Ausübung seines Zimmermeistergewerbes u. das Gesellenhalten bei 20 fl CMz Strafe untersagt; die bei ihm arbeitenden Gesellen haben die Arreststrafe zu gewärtigen, u. hat der Zimmermeister Stohl die Gesellen am nächsten Sonntage auf die Herberge zu bestellen, u. selbe von diesem Auftrage in Kenntniß zu setzen. Reisser Bgstr. Bleyer Sekretär
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