zu seiner Rechtfertigung Bedacht sein muß, diese aber ohne Ausstellung eines ärztlichen Parere über den geistigen u. körperlichen Zustand der A. M. Gaßner kaum erreicht werden dürfte, so ist Referent der Meinung: „Es sei sich mit Note an das k.k. Kreissanitätspersonale wegen Erhebung der Leibes- u. Gemüthsbeschaffenheit der A. M. Gaßner um ihr Gutachten zu verwenden.“ Sämmtliche Votanten sind mit diesem Antrage einverstanden, daher: Conclusum per unanimia: Ist sich mit Note an das k. k. Kreisamtssanitätspersonale wegen Erhebung der Leibes- u. Gemüthsbeschaffenheit der A. M. Gaßner ihr Gutachten zu verwenden. Referat des Hr. Raths Buberl 250. Karl Jocher um ein Zeugniß, daß er als ordentlicher Mann u. pünktlicher Zahler bekannt sei. Dem Bittsteller zu bestättigen, daß gegen ihn nie etwas Gesetzwidriges u. keine Schuldzahlungsklage vorgekommen sei. Bleyer Sekretär Nachtrag zum Referate des Hr. Raths Haydinger 222. Untersuchungsakt gegen den Maurergesellen Kaspar Großner wegen angeschuldetem Polizeyexzeß gegen die körperliche Sicherheit. Kaspar Großner ist des Polizeyexzeßes gegen die körperliche Sicherheit schuldig, dieserwegen mit zwölfstündigem Arreste zu bestrafen, u. habe dem Beschädigten Mathias Schwarz den im Rechtswege auszumittelnden Schadenersatz zu leisten. Reisser Bgst. Bleyer Sekretär
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