gehöriger Sperre u Verantwortung gebracht werden. In diesem h. Regg̃sdecrete ist weiter beigefügt: Die Reparaturen u. durchaus nothwendigen Nachschaffungen sind dermahl aus dem Kassaamte der StadtKassa, künftig aber aus dem jährlichen Ertrage der Mousquettengelder zu bestreiten. Über diesen Punkt des h. Regg̃sdecrets werde zuerst aufgetragen, ein genaues Verzeichniß aller Armaturstücke, welche ein Eigenthum der Stadt sind, u. zugleich einen Vorschlag wegen des Depositoriums, der Sperre u. Verantwortung hereinzugeben, auf den wiederhohlten Auftrag vom 8. Jänner u. 29. Jänner d.J. Z. 46 u. 422 P. hat endlich der Städtische Bauamtsverwalter die Verzeichniße über diese Armaturstücke u. zugleich Kostenüberschläge wegen Reparatur u. Nachschaffung vorgelegt (N. 1056 P.), laut diesen Kostenanschlägen wäre zur Reparater und neuen Anschaffung von Gewehren, Gewehrriemen, Patrontaschen, Säbel etc. etc. ein Betrag von 438 fl 32 xr CMz erforderlich. Bei diesem Überschlage ist diejenige Mannschaft, welche dieser Armatursstücke bedarf, auf 182 Köpfe angenohmen. Diese Wahl wird hierbei auch dem Grunde gelegt werden müßen, da auch vom Major des Bürgerkorps zuletzt der Stand dieser Mannschaft in dieser Anzahl angegeben worden ist, u. nicht entgegnet werden kann, daß diese Anzahl zu groß sei, und daher einige Mitglieder wieder entlassen werden sollen. Es werde demnach auch zufolge magistratlicher Erledigung vom 5. d.M. Z. 1600 die Licitation auf die Grundlage dieser Kostenanschläge in Hinsicht sowohl der Reparatur, als auch der Nachschaffung vorgenohmen. Laut den vorliegenden Lizitationsprotokollen
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