Person u. Verhältniße des Impetranten nicht genügsam bekannt seien, sie auch wißen, daß hierortige Bürger sich um dieses Darleihen bewerben wollen, welche, weil ihre Verhältnissen Charakter beßer bekannt sind, u sie auch der hiesigen Gerichtsbarkeit unterliegen, fremdunterthänigen Grundholden vorzuziehen seien, mit der Erledigung dieses Gesuches noch durch 14 Tage zugewartet werden solle, damit die hiesigen Gerichtsinsaßen Zeit gewinnen; ihre ge¬ hörig instruirten Gesuche einzubringen, wornach dann unter den Conkurrenten Berathung u. Wahl zu treffen sind. Dieser Meinung schließt sich auch der Hr. Vorschänd an daher: Conclusum per majora ist mit der definitiven Erledigung dieses Gesuches noch 14 Tage zuzuwarten, u. sodann dasselbe in neuerlichen Vortrag zu bringen. Referat des kranken Hrn. Raths Maurer, vorgetragen durch Hrn. Rath Haydinger im Absein des Raths Buberl 1492. Licitationsprotokoll wegen Reparatur der Patrontaschen u. Säbel des hiesigen Burgerkorps. Dem ad N. 1471 an das k.k. Kreisamt zu erstattendem Berichte anzuschließen. 1473. do. betreffend die Riemerarbeiten für das hiesige Bürgerkorps. Wie ad N. 1472. 1471. do. wegen Reparatur der Gewehre des hiesigen Bürgerkorps. Referent erstattet folgenden Vortrag die s. k.k. Landesregg̃, laut Dekret v. 24. Mai v.J. Z. 14230 intimirt mit kreisamtssignatur vom 9. Juni v.J. Z. 5971 aufgetragen, dafür zu sorgen, daß mit Zuziehung der Vorstände des Bürgercorps ein genaues u. vollständiges Inventar über alle Armatursstüke, welche Eigenthum der Stadt wir sind, verfaßt werde, u. daß dieselben in einem vollkommen brauchbaren Zustande hergestellt, so wie, daß sie in ein zur Aufbewahrung ganz geeignetes Depositorium unter
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