empfohlen. Die übrigen Kompetenten müßen theils wegen ihrer minderen Eigenschaften, u. theils aus dem Grunde zurückstehen, weil sie persönlich entweder gar nicht oder zu wenig bekannt sind. Es wäre daher, wenn meinem Antrage beigetretten wird, an diese 4 Individuen folgender Bescheid zu erlassen. Der Bittsteller wird als Polizeymann bei diesem Maãte mit der mit diesem Dienste verbundenen Löhnung, der freyen Wohnung, u. der für einen Polizeymann bestimmten Montour gegen dem aufgenohmen, daß er die ihm in dieser Eigenschaft obliegenden Pflichten, wie selbe in der Polizeyordnung, u. in der ihn besonders mitgetheilt werdenden Instruction enthalten sind, genau u. pünktlich erfülle, sich stets eines anständigen, sittlichen u. nüchternen Benehmens befleiße, sich der strengsten Subordination bei seinen Vorgesetzten unterziehe, u. die ihm zukommenden mündlichen u. schriftlichen Anordnungen u. Befehle derselben gerne, genau u. schnell vollziehe; als ansonst derselbe bei vorkommenden Übertrettungen dieser vorgezeigten Pflichten nach fruchtlos vorausgegangenen Ermahnungen die sogleiche Dienstesentlassung zu gewärtigen haben würde, weil sich der Magistrat von derlei Individuen, die im untergeordneten Verhältniße stehen, u. die vorzüglich zur Herhaltung der Ruhe, Ordnung, öffentlichen u. Privatsicherheit bestimmt sind, der strengsten Zucht, Ordnung, Pünktlichkeit u. Subordination versehen muß; wovon derselbe auf sein Gesuch unter Rückschluß seiner Beilagen
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