Ökonomische Ratsprotokolle 1839

15. Andreas Forster, Nagelschmiedgesell und hiesiger Innwohner, mit Abschied a militia entlaßen; 16. Josef Oberhuber, ausgedienter Kapitulant, Landwehrmann des 2. Bataillons, ledig, 34 Jahre alt ohne Profeßion. Bei der Wahl eines Polizeymannes ist vorzüglich darauf Rüksicht zu nehmen, daß der Mann in einem angemessenen Alter, gesunder u. kräftiger körperlicher Konstitution sei, sein sittliches u. moralisches Betragen erprobt, an den Tag lege, daß man selben persönlich kenne, daß er so viel möglich hiesige Localu. Menschenkenntniß habe, daß er des Lesens u. Schreibens gut kundig sei, u. man sich auch die Überzeugung von seiner Nüchternheit, Uneigennützigkeit, Eifer u. Rechtlichkeit verschafft habe, da diese Eigenschaften der Dienst u. die öffentliche u. Privatsicherheit fordern. Mit Berücksichtigung dieser Praemissen, und viel Bedachtnahme auf die ausgewiesenen Eigenschaften, u. selbst verschafften eigenen Überzeugung bringe ich zu diesen 4 Polizeymannsbedienstungen folgende 4 Individuen in Vorschlag, als: Den Josef Oberhuber, denn derselbe ist 34 Jahre alt, ledig, hat bei Großherzog Baden laut der Conduitliste ausgedient, ist ihm durchaus das beste Zeugniß ertheilt, ist Landwehrmann des 2. Bataillons, gesund, stark u. groß, des Lesens u. Schreibens kundig u. ist ihm nach den Zeugnissen die beste Aufführung beurkundet, und ist mir auch persönlich bekannt. Den Martin Lindorfer, derselbe ist 36 Jahre alt, von gesunder, starker körper-

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