Vorstadtpfarrhofe. Ist dieses Protokoll samt den übrigen zwei Licitationsprotokollen u. den Vorakten mittelst Bericht dem k.k. Kreisamte vorzulegen, darin das Licitationsrecht betreffend die Herstellung der Baureparaturen im Vorstadtpfarrhof u. Speisgeherhäuschen, u. weiter anzuführen, daß der Kostenanschlag von 28 fl 16 xr CMz minderer geworden sei, weil inzwischen wegen Dringlichkeit die Reparaturen im Zimmer des Kooperators Aigner vorgenohmen worden sind, u. um Genehmigung des Licitationsresultats zu bitten; auch ist weiter anzuführen, daß über den Bau des Vorstadtpfarrhofes, die Bestreitung der Kosten derselben, dann das Eigenthumsrecht der Stadt auf dieses Gebäude außer dem h. Regg̃sdecrete dto. 19. Aug. 1785. der Baukostenrechnung, u. dem h. Regg̃sdecrete dto. 27. April 1787 hierorts nichts aufzufinden sei, auch nicht erhoben werden könne, daß die Stadt die vertragsmäßige Verpflichtung habe, diesen Pfarrhof allein auf ihre Kosten zu erhalten; seither nur Professionistenarbeiten nothwendig geworden sind, deren Kostenbestreitung der Stadt als Patron, oblag; daß das Speisgeherhäuschen als aus dem Kirchenvermögen Skt. Michl erkauft, dieser Kirche gehöre, u. daher die Kosten auf dieses Häuschen jedenfalls
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