dießfalls um 12.000 fl Banco. Oblionnen à 2 % aus dem Kassareste einzukaufen, und sind mit diesem Auftrage auch die übrigen in diesem h. Regg̃sdecrete enthaltenen Weisungen zu verbinden, daher dieserwegen an das Kassaamt das nöthige Dekret zu erlaßen, und selbem die Kommunikate anzuschließen Hr. Rath Maurer u. Buberl sind mit dem Referenten einverstanden. Die Herren Ökonomieräthe Grasel u. Kaindl, dann der votirende Bürgerausschuß Nekheim sind, was die Ausführung der anbefohlenen Anlegung quod modulitatem anbelangt, ebenfalls mit dem Herrn Referenten einverstanden, jedoch erachten sie, daß mit Rücksicht auf den vorhabenden Schulhausbau im Aichet, der noch unberichtigt ausstehenden Brückenbaukosten, und anderer Baulichkeiten, die bei allfälligen widrigen Elementarvorfällen nach der natürlichen Lage der Stadt u. ihrer vielen Brücken, Gässen etc. etc. in Aussicht stehen, und großen Kostenaufwand erfordern, eine bedeutende Kassabaarschaft nunmehr vorhanden sei, u. Vorsehung getroffen werden solle, daß durch Anlegungen dieselbe nicht zur Bestreitung dieser Erforderniße unzulänglich werde, insbesondere aber, daß die noch unbefriedigten Kontisten vor allem bezahlet werden, als sonst der Kredit der Stadtkassa u. rücksichtlich Gemeinde, und das
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