Lamberg'sche Schloß hinauf bestünden. Die entgegengesetzte Meinung müsste auch zur Folgerung führen, daß alle jene in der Stadt und auf dem Lande, deren Häuser oder Grundstücke wegen ihrer natürlich Lage dem Fluß- oder Regenwasser etc. etc. mehr als andere ausgesetzt sind, dafür von den übrigen Gemeindegliedern entschädiget werden müßten. Es ist demnach mein Antrag, es sei demgemäß unter Anschluß der bereits verhandelten Akten, dann eines neuerlichen Rathsprotokollsextractes Bericht zu erstatten. Mit dieser Meinung vereinigen sich sämtliche Volanten, daher Conclusum: Ist unter Anschluß der bereits verhandelten Akten, dann eines neuerlich Rathsprotokollsextractes nach dem Antrag des Referenten Bericht zu erstatten. 3399. Protocoll mit Josef Ratzinger u. Josef Polterauer wegen Überlaßung eines städtischen Grundflekes. Ist nun die Erklärung der Josef Ratzinger' schen Eheleute wegen des Rechtes der Stadt auf den Steinbruch u.
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