Politische Ratsprotokolle 1838

Referent trägt auf folgende Erledigung an: Dieses Protokoll zu hinterlegen, das sub N. 7564 inliegende Gesuch aber damit zu erledigen: Da Bittsteller laut Bescheid des Magistrats Neustadtl vom 13. Okt. 1837 bereits ein Uhrmachergewerbe besitzt, hierorts fünf derlei Gewerbe dermahlen in Ausübung bestehen, daher kein Bedarf einer neuen Verleihung für das Publikum vorhanden, diese Berechtigten landesfürstliche Steuern u. obrigkeitliche Gaben entrichten, so kann in das Gesuch nicht gewilliget werden. Rath Haydinger ist der Meinung, daß das gebethene Gewerbe als commerciell dem Bittsteller zu verleihen sei, nachdem er sich über die erforderlichen Eigenschaften gehörig ausgewiesen habe. Rath Buberl ist derselben Meinung, besonders da bei Commercialgewerben, wie im vorliegenden Falle, sich die Gewerbsgenoßen nur über die Eigenschaften u. Gewerbskundigkeit des Bittstellers, keineswegs aber über die Frage, ob ihm das Gewerbe zu verleihen sei, auszusprechen haben. Daher Bescheid per majora: Nachdem sich Bittsteller über seine Fähigkeit zum selbstständigen Gewerbsbetriebe, so wie über seine Moralität zulänglich ausgewiesen hat, wird demselben die gebethene personelle Uhrmachergerechtsame verliehen. 98. Protokoll mit den hiesigen Uhrmachern wegen unberechtigten Uhrmacherarbeiten durch Franz Kamenik. Referent trägt auf folgende Erledigung an: Den berechtigten Uhrmachern bleibt vorbehalten, die gerichtliche Aßistenz im Erforderungsfalle anzusuchen. Rath Haydinger ist der Meinung, dieses Protokoll sei damit zu bescheiden, daß die Bittsteller auf die sub N. 40 erlaßene Erledigung, wodurch dem Franz Kamenik

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