verleihen sei. Rath Freyiger ist mit Bezug auf seinen sub dto. 1. April 1837 N. 1650 P. in dieser Sache gemachten Antrag, auf welchen er sich auch nun wieder zurückbezieht, mit dem entworfenen Berichte nicht einverstanden, wohl aber die Räthe Maurer u Buberl daher Conclusum: Ist Bericht nach dem Antrag des Referenten zu erstatten. Referat des Magistratsraths Freyinger 914. Johann Saile um innwohnungsweise Aufenthaltsbewilligung u. Vorschlag zur Erwerbsteuerentrichtung jährlicher 3 fl CMz betreffend die freie Beschäftigung der Verfertigung von Thieren u. Puppen aus Papier. Da durch die angegebene Beschäftigung kein den innwohnungsweisen Aufenthalt begründender Erwerb nachgewiesen ist, wird Bittsteller ab, und auf den am 20. Dez. 1837 N. 7544 ergangenen Bescheid verwiesen. 950. Protokoll mit Johann Hofer CMz die Erben des Franz Geilhofer und Mobilarpfändung pcto 3 fl 55 xr CMz u. 1 fl 39 xr CMz. Die Pfändung der in der Vlaãft des Franz Geilhofer vorfindigen Fahrniße wird in Folge gerichtlichen Vergleich dto. 16. Juni 1837 N. 3132 wegen einer Forderung pr 3 fl 55 xr CMz samt 1 fl 39 xr CMz u. weiters laufenden Gerichtskosten hiermit im Executionswege bewilliget. 942. Josef Krenklmüller als Vorsteher der bürgerlichen Wirthscommune beschwert sich wegen unberechtigten Ausschank von Bier u. Brandtwein von Seite der Josefa Neubauer. Referent Rath Freyinger trägt auf folgende Erledigung an: Da die Josefa Neubauer laut dießgerichtlichen Bescheid dto. 17. Mai 1837 N. 2441 die Fortsetzung des Branntwein- u. Rosoglio-Kleinausschankbefugnißes bewilliget erhalten hat, u. eine Erwerbsteuer pr 8 fl CMz hiefür bezahlt, so wird die Wirthscommune auf den ad 882 P. erlaßenen Bescheid verwiesen, was aber den Bierausschank betrifft, wird derselbe der Josefa
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