Referent liest die Akten über den erhobenen Thatbestand ab, u. ist der Meinung, da nach den vorgetragenen Akten wider Blöhm der rechtliche Verdacht des Versuchs der schweren Polizeyübertrettung gegen die Sicherheit des Eigenthums begründet werde; so sei gegen Blöhm dieserwegen die Untersuchung im Verhafte einzuleiten. Dieser Meinung sind sämtliche Votanten, daher: Conclusum per unanimia: Über den durch die Thatbestandserhebung begründeten rechtlichen Verdacht ist wider den patentalinvaliden Fourier Blöhm wegen Versuch der schweren Polizeyübertrettung gegen die Sicherheit des Eigenthums durch Betrug die Untersuchung im Verhafte einzuleiten. Referent des Hr. Raths Maruer. 7165. Kreisamtscurrende dto. 3. d.M. N. 11984/2 wegen Sicherstellung der Verbindlichkeiten der Armeninstitute u. Armenversorgungsanstalten. Da das hiesige Armeninstitut nur auf seinen Nahmen lautende Capitalien hat, dasselbe auch beim Mildenversorgungsfonde der Fall ist, u. seine Dominien schon durch ihre Benennungen ihren Zweck aussprechen, er auch bei seinen 4 Häusern hier im Grundbuche als Eigenthümer angeschrieben ist, so dürfte hierin keine weitere Versicherung einzuleiten sein, u. ist dieses dem k.k. Kreisamte zu berichten. 6700. Schreiben des Distrikts-Commãts Steinbach um Vernehmung der k.k. Gefällenaufseher Strasser, Hodetzky u. Leeb in der Untersuchungssache gegen Johann u. Franz v. Wagner an der Wallmühle bei Sierning. Da diese Aufseher nicht hier, sondern der erste in Gmunden, u. die letzten zwei in Kremsmünster stationiert sind, dieses Schreiben an das Stiftgericht Kremsmünster abzutretten, u dieses dem Pfleggerichte Steinbach
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