Politische Ratsprotokolle 1838

gnädigsten Kaiser, König, Landesfürsten u. Herrn bei Ehre und Treue geloben, Sr. Majestät, Ihren Erben u. Nachfolgern, wie des Österreichischen Kaiserthums Ehre, Nutzen u. Dienst nach Kräften zu befördern, Schaden u. Nachtheil aber, so viel an ihm liegt, zu hiedern u. abzuwenden. Insbesondere wird Er eidlich versprechen, seinen Vorgesetzten in Dienstsachen Gehorsam zu leisten, u ihnen mit geziemender Achtung zu begegnen, die ihm anvertrauten Schriften, Gelder u. Sachen nach ihrer Bestimmung ungesäumt u, wohlbewahrt denjenigen, denen sie zukommen sollen, zu übergeben; niemanden, dem es nicht gebührt, zu gestatten, von den ihm übergebenen Schriften Einsicht, Abschriften oder Auszüge zu nehmen, oder sie selbst eigenmächtig zu ertheilen, sondern jedes ihm anvertraute Amtsgeheimniß sorgfältig zu verschweigen; sie ihm befohlene Stellung von Partheyen mit Eifer, Fleiß, Klugkeit u. Bescheidenheit auszuführen; die seiner Aufsicht übergebenen Gefangenen, wie es nach Verschiedenheit der Fälle vorgeschrieben ist sorgfältig zu bewachen u. zu behandeln, mit ihnen wie imner geartete Einverständnisse weder selbst zu pflegen, noch andern zu gestatten; überhaupt die Pflichten seines Dienstes nach den Gesetzen, und den ihm von seinen Vorgesetzten gegebenen Weisungen mit Treue u. Rechtschaffenheit zu erfüllen, u. sich davon weder durch Eigennutz, noch sonst durch Leidenschaft oder Nebenabsicht abwendig machen zu laßen. Endlich wird derselbe schwören, daß er mit keiner geheimen Gesellschaft oder Verbrüderung, weder im Lande, noch im Auslande verflochten sei, und sich in Zukunft in keine solche geheime Verbindung einlassen werde.

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