Politische Ratsprotokolle 1838

u derselben, da Öppinger keine Guthabung an Kaplanbeitrag mehr hat, wohl nichts anderes übrig bleibe, als denselben aus seiner Vlaãft bei dem k.k. Stadt- u. Landrechte Linz anzusprechen. 6754. Schreiben der k.k. hauptgewerkschaftlichen Hammerverwaltung Reichraming um Einhebung u. Übersendung eines Strafbetrages pr. 1 fl 30 xr CMz von dem Pferdknecht des Reiter wegen nicht eingelegten Radschuh Der Reiterknecht zu vernehmen, übrigens an die hauptgewerkschaftliche Direktion zu Eisenärz Note zu erlaßen, mit dem Ersuchen, die Hammerverwaltung Reichraming zu belehren, daß dieses Ansinnen ungesetzlich sei, u. der Wegmacher künftig seine Anzeige bei dem nächsten Wegmeister oder Ortsgericht zu machen habe. 6859. Untersuchungsakt gegen Jakob Gobisberger u. Theresia Eisenhofer wegen Polizeyvergehen gegen die körperliche Sicherheit durch Mißhandlung u. Beschimpfung. Referent beantragt bei dem Geständniße des Gobisberger die Eisenhofer gestoßen zu haben, u. da deren Verletzung keine Folgen hinterlaßen hat, wonach diese Schlägerey nach Verordnung dto. 11. July 1796 als ein Polizeyvergehen zu betrachten ist, Gobisberger habe sich desselben gegen die körperliche Sicherheit schuldig gemacht, u. sei dieserwegen mit 6-stündigem Arreste zu bestraffen. Mit diesem Antrage sind sämtliche Votanten einverstanden, daher: Conclusum per unanimia: Jakob Gobisberger sei des Polizeyvergehens gegen die körperliche Sicherheit durch Mißhandlung schuldig, u. dieserwegen mit 6-stündigem Arreste zu bestrafen. Betreffend die Theresia Eisenhofer, deren Untersuchung u. Bestrafung Gobisberger wegen Beschimpfung verlangt hat, ist Referent der Meinung, da aus deren Aussage so wie aus der der Zeugin Josefa Gobisberger eine ausdrükliche Beschimpfung

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