nen, körperlichen, unverfälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen Verstand dahin ablegen, daß Sie die Pflichten des Ihnen verliehenen Dienstes genau u. pünktlich erfüllen, Ihren vorgesetzten die gebührende Achtung und Folgsamkeit bezeigen, die Ihnen zugetheilten Arbeiten fleißig und genau besorgen, die Expeditionen richtige u. dem Original getreu abschreiben und collationiren, die vorgeschriebenen Amtsstunden strenge zuhalten und sich außerdem nöthigenfalls verwenden laßen, in allen Ihen bekannt werdenden Amtsgeheimnissen das strengste Stillschweigen beobachten, und sich jederzeit gewissenhaft, treu, und eines anständigen nüchternen und tadellosen Standels befleißen wollen. Sie werden weiters schwören, daß, wenn Sie als Aktuar in Kriminalgeschäften werden verwendet werden, Sie die Fragen ü. Antworten genau so niederhaben werden, wie Ihnen selbe in die Feder werden sagt werden, daß Sie über alle sich hierbei ergebenden Vorfallenheiten das strengste Stillschweigen beobachten, auch jedes Ihnen anvertraute Gut getreulich bewahren werden. Endlich werden Sie noch schwören, daß Sie mit keiner geheimen Gesellschaft oder Verbrüderung weder im Lande noch im Auslande in Verbindung stehen, noch auch in Zukunft in eine solche einlaßen, und wenn es ersteres der Fall wäre, selber sogleich entsagen. Eid. Ich Christian Hübel schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen reinen, körperlichen, unverfälschten Eid, ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen Verstand dahin, daß ich dem, was mir jetzt ist vorgehalten worden, und ich in Allem wohl und gut verstanden habe, so genau, gewissenhaft und pünktlich nachkommen wolle und werde, als wahr mir Gott helfe! Christian Hübl gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär
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