Politische Ratsprotokolle 1838

zum Armenfonde zu bestrafen, der Erlös pr. 1 fl 30 xr Schein ist selber zu behändigen, und hiernach das Erkenntniß auszufertigen. 6230. Untersuchungsakt gegen Maria Steyrer, wegen Mangel eines ehrlichen Erwerbes, Dienstlosigkeit aus eigener Schuld u. Abgabe in das k.k. Provinzial Zwangsarbeitshaus in Linz. Referent liest die Untersuchungsakten ab, u. ist aus den in seinem Vortrage angeführten Gründen der Meinung, weil Maria Steyrer zum Betteln verwendet wurde, nie eine Schule besuchte, u. sich eine ordentliche Beschäftigung eigen machte, sich schon einmal der Diebstahlstheilnahme schuldig machte, mit 16 Jahren das 3. Mahl anher verschoben ward, alle Ermahnungen, sich in einen Dienst zu begeben, fruchtlos blieben, daher ihre moralische Verderbtheit u. Arbeitsscheu am Tage liegt, übrigens gesund u arbeitsfähig ist, so sei selbe zur Abgabe in das k.k. Provinzialzwangsarbeitshaus geeignet. Mit diesem Antrage sind sämtliche Votanten einverstanden daher: Conclusum per unanimia: Maria Steyrer ist laut h. Regg̃s Circulare dto. 17. März 1834 Z. 5709 IV. Abschrift §. 20 sub 3 et 4 u. §. 23 u. 24 zur Abgabe in das k.k. Provinzial-Zwangsarbeitshaus in Linz geeignet, dieserwegen hierum das Erkenntniß zu schöpfen, dem k.k. Kreisamte mittelst Bericht zur Bestättigung vorzulegen u. die Charakter-Schilderung beizuschließen. ad 6041. Anzeige des Districtsactuars Brazda, daß Johann Nowaczek in einem Raufhandel schwer verwundet worden sei. Referent erstattet über die gepflogene Thatbestandserhebung Vortrag, und ist aus den in selbem angeführten Gründen der Meinung, weil sich aus den erzogenen Erhebungen schließen laße, daß vorzüglich der Fink, welcher als Raufer u. Stänkerer bekannt ist, einen längern Haß auf den Nowatschek hatte, an diesem Tage Gelegenheit zum Streite suchte, sich hierzu des Pettenberger als Helfershelfer bediente, die Mißhandlung des Nowatschek vorbedacht habe, weil ferner das ärztliche Gutachten dahin geht, daß zwar die Stich- u. Schneidwunde eine leichte, die Kopfwunde aber eine schwere, lebensgefährliche Verwundung sei, weil endlich der Nicolaus Pettenburger u. Thomas Fink rechtlich als die Thäter beinzichtiget sind, und im vorliegenden Falle die Streitereien Verbrechens der

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