chung des den beiden Linzerbothen zuständigen Rekurs termines gegen die ihr von h. Regg̃ bewilligte Befugniß zu verweisen. Dieser Meinung sind auch die Räthe Maurer u. Buberl, daher: Bescheid pr. majora: Bittstellerin wird mit ihrem Gesuche auf Abstreichung des Rekurstermines verwiesen. Referat des Hr. Raths Maurer. 6080. Augenscheinscoõnsprotokoll wegen Ableitung des Regenwassers vom Hause N. 16 in der Stadt in den zwischen diesem u. dem Johann Neudorferschen Hause gemeinschaftlichen Hausschlauch. Die Durchbrechung der dem Simon Warnuth u. Johann Neudorfer gemeinschaftlichen Mauer zur Ableitung des Regenwassers aus dem Höfel des ersteren in den gemeinschaftlichen Hausschlauch wird genehmigt. 6170. Kreisamtsdekret dto. 24. d.M. N. 10230 mit der Zahlungsanweisung der im III. Quartal 1837 armen Kranken abgegebenen Medikamente. Der Mildeversorgungsfondsrechnungsführer hat dem Apotheker Stiegler 23 fl 4 1/2 xr CMz u. der Armeninstitutskassier 59 fl 50 xr CMz zu bezahlen, deßen selbe mit Dekretsabschrift zu beauftragen. Referat des Hr. Raths Buberl. 6073. Todtenbeschauer Hildwein um Zahlungsanweisung 1 fl 36 xr CMz Obductionsgebühr betreffend den Josef Eker. Der Distriktsactuar hat aus der vorhandenen Baarschaft des Josef Eker dem Wundarzte Hildwein die Sektionsgebühr pr. 1 fl 36 xr CMz gegen Bestättigung zu bezahlen. Im Absein des Hr. Raths Haydinger. 6047. Äußerung des Hr. Raths Freyinger auf die Kreisamtssignatur dto. 18. Sept. d.J. Z. 9877 rücksichtlich der Lizitation über Bauherstellungen im Exjesuitengebäude. An das k.k. Kreisamt Bericht zu erstatten, daß die Beschwerde des Vorderbrunner zu dieser Licitation nicht vorgeladen worden zu sein, ungegründet sei, da dieselbe edictaliter verlautbart worden, u. eine specielle Vorladung desselben nicht nöthig war, er übrigens auch nicht mehr
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