Einlösung obiger, den Birstingerschen Mündeln gehörigen 750 fl CMz die Rede sein. 4443. Kreisämtliche Erledigung dto. 16. July d. J. Z. 7529 in Betreff der Bestreitung der hiesigen Trivialschulkosten aus der Stadtkassa. Ist hierwegen Bericht zu erstatten, daß nach hierseitiger Ansicht für völlig entschieden gehalten werde, daß zu den hiesigen Schulkosten überhaupt auch die betreffenden Dominien u. Gemeinden noch künftighin zu concurriren haben, einmahl mit Rüksicht auf das h. Studienhofcoõnsdecret dto. 23. Jänner 1836 Z. 552, dann Dekret der h. k.k. Landesregierung dto. 23. Feb. 1838 N. 4724, dann weil hier die allgemeinen Konkurrenzvorschriften als die Regel Platz greifen, und von den betreffenden Dominien mit einziger Ausnahme des Pfleggerichts Schloß Steyr in ihren Äußerungen nicht einmahl die Behauptung aufgestellt worden ist, daß die hiesige Stadtgemeinde schuldig sei, die Schulkosten allein zu bestreiten, weß halb von einem Hofrekurs derselben keine Rede mehr sein kann, endlich die Komissariatskassarechnungen zum Beweise, wie lange die Dominien vor 1828 zur Bestreitung der Trivialschulkosten hier concurrirt haben, nicht vorgelegt werden können, weil dieses mit Bericht dto. 27. Juni d.J. geschehen, und diese Rechnungen seither nicht zurückgelangt seien. Referat des Hr. Raths Buberl. 5208. Protokoll mit den Vorstehern der hiesigen Lohnkutscher wegen Verleihung einer personellen Kutschergerechtsame an Georg Krummhuber. Aufzubehalten, das Gesuch N. 4189. des Krummhuber zu erledigen, daß in Ermanglung des Ortsbedarfes u. der gesetzlichen Erfordernisse in Absicht auf die Person des Bittstellers die personelle Landkutschergerechtsame nicht verliehen werden könne. 5210. Protokoll mit denselben wegen Verleihung einer solchen Gerechtsame an Martin Kaltenbök. Aufzubehalten, das Gesuch N. 4388 des Martin Kaltenbök zu erledigen, daß bei
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