Schuldner Ernst Schindler bei seinen notorisch mißlichen Vermögensverhältnißen vom 1. September 1838 angefangen seinen Gehalt fort u. fort bis zur erfolgten Zahlung rückzuhalten, u. bei eigener Verantwortung alle Schritte zu thun, welche zur Beitreibung u. Sicherstellung dieses Rückstandes leiten, weil der Magistrat als Vogtei dafür haftend bleibe. Dieser Meinung ist auch Rath Buberl u. der Hr. Vorstand, daher Conclusum per majora: Ist Ernst Schindler am 1. Sept. vor Rath zu bestellen, innzwischen dem Kassamte zu bedeuten, dem Schuldner Ernst Schindler bei seinen notorisch mißlichen Vermögensverhältnißen vom 1. Sept. 1838 angefangen seinen Gehalt fort zu fort bis zur erfolgten Zahlung vorzuhalten, u. bei eigener Verantwortung alle Schritte zu thun, welche zur Beitreibung u. Sicherstellung dieses Rückstandes leiten. Referat des Hr. Raths Maurer 5261. Kassaamt um Enthebung der im sub Z. 5072 neu zugewiesenen Geschäfte. Dem Stadtkassier Stefan Mayr zu bedeuten, daß von dem Beschluße ad N. 5072 nicht abgegangen, daher die unweigerliche Befolgung dieses Auftrages erwartet, u. übrigens demselben die ungeziemende Schreibart verhoben werde. 5233. Protokoll mit dem Zimmergesellen Georg Wieser wegen vom Tischlerhandwerke angezeigter Gewerbsstörung. Da den Zimmerleuten verbothen ist, Thür- u. FensterStöcke zu verfertigen, so wird diese Störung der berechtigten Tischler dem Georg Wieser als im 1. Betrettungsfalle mit dem Beisatze untersagt, daß er bei fernerer Betrettung nach dem Gesetze mit Geld- u Konfiskationsstrafe belegt werden wird. 5228. Polizeysoldat Jakob Baumann um Verwendung an das k.k. Invalidenhaus-Kommando in Wien wegen Heirathsbewilligung mit Josefa Wahlhofer. An das k.k. Kreisamt ein-
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