Erkenntniß auszufertigen; übrigens gegen Reitter das weitere Amt zu handeln. 5172. Untersuchungsakt gegen Magdalena Loibetsberger u. Elisabeth Fasching, hiesigen Innwohnerinnen, wegen Polizeivergehens gegen die Gesundheit. Referent erstattet Vortrag u. ist der Meinung, nachdem die Inculpaten eingestehen, die vorgefundenen todten, von der Fäulniß ergriffenen Schweine räuchern, u. in diesem Zustande theils genießen, theils verkaufen gewollt zu haben, keine erschwerenden u. als mildernder Umstand der tadellose Lebenswandel vor der Untersuchung vorhanden sei, so haben sich Magdalena Loibetsberger u. Elisabeth Fasching des Polizeyvergehens gegen die Gesundheit schuldig gemacht, u. seien dieser wegen mit zwölfstündigem Arreste zu bestrafen. Auf diesem Antrage sind sämtliche Votanten einverstanden, daher: Magdalena Loibetsberger u. Elisabeth Fasching sind des Polizeivergehens gegen die Gesundheit schuldig u. dieserwegen mit 12 stündigem Arreste zu bestrafen. gelesen Reißer Bgst. Bleyer Sekretär Rathsprotokoll zur Sitzung am 29. August 1838 in Politicis Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Reißer Magistratsrath Haydinger Freyinger, krank Maurer Buberl Sekretär Bleyer Knoll Referat des Hr. Raths Haydinger. 5230. Expeditor Neumayer zeigt den Tod des Kanzellisten Josef Hübel an. Da durch den am 23. d.M. erfolgten Tod des 1. Kanzellisten Josef Hübel die übrigen 3 Kanzellisten Wenzel Brazda, Sylvester Weber u. Stefan Willner, dann der Akzessist Georg Bindlehner gradualiter vorrücken, so daß nunmehr der Kanzellist Weber in die höhere Besoldung von 300 fl CMz u. der Akzeßist Bindlehner in die gleiche höhere Kanzellistenbesoldung von 250 fl vom obigen Todestage eintretten, so ist das Kassamt wegen Einstellung der Besoldung des Kanzellisten Josef Hübel
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