5728. Johann Bretzner im Einbegleitung seines Gesuches an hohe Landesstelle wegen Verleihung eines personellen Kaffehsiedergewerbes. Innliegendes an h. Landesstelle gestelltes Gesuch dem k. k. Kreisamte mit Bericht des Innhalts vorzulegen, daß Bretzner zu dieser Gewerbsverleihung als würdig u. beachtenswerth empfohlen werde, die Gründe seines Gesuchs als wahr bestättigt werden, daß er dieses Kaffehhaus emporbrachte, den Polizeyvorschriften u. Publiko Genüge leistete, u. hier, weil die Anna Haydeker ihr Personalgewerb bereits heimgesagt hat, nur das Mladeksche Kaffehsiedergewerbe bestehen würde, welches als solches verschwindet, da der Besitzer sein Hauptaugenmerk auf den Betrieb seiner Wirthsgerechtigkeit richtet, daher der Abgang des 2. Kaffehsiedergewerbes für die hiesigen Honoratioren sehr fühlbar würde, endlich zu berücksichtigen, daß durch diese Verleihung keine Gewerbsvermehrung geschieht, u. Bretzner in den Stand gesetzt wird, der Haideker, welche 4 unversorgte Kinder hat, ihr zu diesem Gewerbsbetriebe bereits eingerichtetes Haus um einige hundert Gulden CMz theurer abzukaufen wodurch dieselbe in den Stand gesetzt wird, ein anderes Geschäft zu beginnen, als ansonst diese Familie der Gemeinde zur Last fallen müßte. 5144. Protokoll mit Theresia Paulingenius wegen unberechtigten Ausscheiben auf der Kegelbahn. Da die Theres Paulingenius nicht in Abrede stellt, in ihrem Garten 4 Prämien, nähmlich 1 goldene Uhre, 5 Stück Dukaten, 3 Stück Dukaten, u. 1 silberne Uhr auf der Kegelbahn ausspielen gelaßen zu haben, die Unwißenheit des Gesetzes so wie, daß dieses Scheiben ein Gesellschaftsscheiben war, sie nicht entschuldigt, so ist die Theres Paulingenius mit 2 fl CMz zum hiesigen Armenfonde zu bestrafen, u. hiernach das
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