Referat des Hr. Raths Maurer. 5050. Note des Blindeninstitutsdirektorates Linz dto. 12. d.M. N. 228 wegen des Erziehungsbeitrages des Josef Wagner aus dem Pupillare des Martin Hofer. Ist unter Anschluß einer Abschrift der sub N. 5049 vorliegenden Relation des Expeditamtes die Renote zu erlaßen, daß aus dieser Relation die Anstände gegen die Einhebung des weiteren Erziehungsbeitrages für den dortigen Zögling Josef Wagner entnohmen werden wollen, und daß, wenn die Rechnung über das Waisenvermögen des Martin Höfer noch einen Vermögensrest zeigen sollte, man nicht ermangeln wird, denselben einzuheben u. einzusenden, im Gegentheile aber Quittung samt Zahlungsbogen wieder rückgemittelt werden wird. 5049. Relation des Expedits ad N. 2906 p. pcto Einhebung des Beitrages für den blinden Josef Wagner. Eine Abschrift dieser Relation der ad N. 5050 p. der an das Blindeninstitut zu erlassenden Note anzuschließen; übrigens wird dem Fleischhauer, Filipp Hofer aufgetragen, in längstens 8 Tagen die Rechnung über das Vermögen seines Sohnes Martin Hofer hierher vorzulegen. Referat des Hr. Raths Buberl. 5145. Protokoll mit Michl Knabl wegen Ausübung seiner radizirten Weiswaarenhandlung in einem gemietheten Gewölbe. Dem Michl Knabl zu bedeuten, daß ihm die Ausübung der auf seinem Hause N. 11 in der Stadt haftenden Weißwaarenhandlungsgerechtsame außer seinem obigen Hause in einem bei einem andere Hause gemietheten Gewölbe nicht gestattet werden könne, da radizirte Gewerbe vom Hause nicht getrennt werden dürfen, daher er sich dieser Gewerbsausübung so gewiß zu enthalten habe, als beim Betretten nach 8 Wochen zu gesetzlichen Zwangsmaaßregeln geschritten werden würde.
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