Politische Ratsprotokolle 1838

ges vorgekommen, von ihm ein Missbrauch nicht zu erwarten, u. seine Kundigkeit in der französischen italienischen Sprache beurkundet sei, seinem Gesuche willfahrt werden wolle, weil ein solches Übersetzungscomptoir den Handelsu. Gewerbsleuten hier bei ihren entfernten Korrespondenzen willkommen sein müße. Rath Freyinger ist der Meinung, daß der Bericht dahin zu Stellen sei, dem Gesuche wol¬ le dann willfahrt werden, wenn Bittsteller vorher, nachdem er als Ausländer hier bekannt ist, seine persönlichen, Leumunths- u. sonstige Verhältniße, dann über seine Sprachkenntniße sich genügend ausgewiesen haben wird. Im Übrigen sei er mit dem Referenten einverstanden. Dieser Meinung ist auch Rath Maurer u. Beberl, daher Conclusum per majora: Bericht dahin zu erstatten, daß gegen den Billsteller während seines Hierseins Nichts gesetzwidriges vorgekommen, von ihm ein Mißbrauch nicht zu erwarten, u. ein solches Übersetzungscomptoir den Handels- u Gewerbsleuten hier bei ihren entfernten Korrespondenzen erwünschlich sei, daher dem Gesuche des Bittstellers damahlen willfahrt werden wolle, wenn er, der als Ausländer hier bekannt ist, seine persönlichen, Leumundsvon sonstige Verhältniße, dann über seine Sprachkenntniße sich genügend ausgewiesen haben wird. Referat des Hr. Raths Freyinger. 5175. Simon Rekenberger u. Franziska häger um commãtsche Vidirung ihrer Heurathsmeldscheine. Referent beantragt die Erledigung: Ist die Landwehrkarte beyzubringen. Rath Heydinger ist der Meinung, die Meldscheine seien commãtisch zu vidiren. Gleicher Meinung sind auf Rath Maurer und Buberl, daher Conclusum per majora: Sind die Meldscheine commãtisch zu vidiren.

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