könnten, und endlich, woher komme, daß einige Schüler aus der Stadt u. den angränzenden Ortschaften statt die Stadtschule, lieber die Ennsdorferschule besuchen, auch diese Kinder nahmentlich anzuführen. Dem Schullehrer Franz Kuhe in Steyrdorf endlich ist ebenfalls aufzutragen, in 14 Tagen hierher anzuzeigen, welche Kinder aus der Ortschaft Steyrdorf u. den anliegenden Ortschaften die Schule im Ennsdorfe besuchen u. woher es komme, daß diese Kinder nicht lieber in eine näher gelegene Schule geschickt werden. 5069. Kreisamtsdecret dto. 13. d.M. N. 8632 wegen Vorlage der Instructionen etc. etc. für die hiesigen Wohlthätigkeitsanstalten. Ist eine Abschrift der 1830 errichteten Instruction für den Verwalter des hiesigen Mildenversorgungsfonds, dann eine Abschrift des dem Hausmeister im Krankenhause vorgeschriebenen Tarifes in Hinsicht des Ausspeisens, eine Abschrift der Instruktion für den Arzt und Wundarzt, für den Hausmeister im Krankenhause, für den Inspicienten im Krankenhause, der Instruktion für die Obmänner, u der für den Inspicienten des Bürgerspitales mittelst Bericht vorzulegen. 5043. Note des Hr. Stadtpfarrers wegen Ermächtigung der Kirchenvogteyen zu kleinen Ausgaben. Hiernach und mit Rücksicht auf die Note des Hr. Vorstadtpfarrers sub N. 5044 auf die sub. N. 4468 p. vorliegende kreisämtliche Kurrende unter Mitfertigung der geistlichen Vogteyen dahin Bericht zu erstatten, daß in Erwägung, daß es bei dem Drange der Geschäfte nicht möglich sei, über jede kleine nöthige Auslage Anzeige zu machen; daß es häufig unthunlich sei, bis zu deren Erledigung mit den Anschaffungen zuzuwarten, ob der obwaltenden Dringlichkeit, wie z. B. bei Bauführungen etc. etc. daß dadurch die Vogteyen wieder zum Theile in ihre früheren Rech-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2