dingerischen Erben in Betreff deren Meßstiftung. Die Depositen-Coon hat Josefa Haydingerschen Meßstiftungsbetrag pr. 40 fl an das Expedit zu erfolgen, welches denselben samt den von den Erben zu erlegenden 12 fl CMz dem an das k.k. Kreisamt zu erstattenden Bericht anzuschließen hat. Referat des Hr. Raths Buberl. 4845. Protokoll über die Äußerung der A. M. Buchegger betreffend die Polizeyamtsanzeige wegen unberechtigter Stellu. Bothenwagenfarth. Der Anna Buchegger zu bedeuten, daß sie auf den unter 27. Juni d.J. N. 3726 erlaßenen Bescheid verwiesen werde, weil erhoben ist, daß nur sie das Bothenbefugniß ihres Ziehsohnes Josef Hölzl leite u. führe, dieses aber den Vorschriften entgegen ist. 4630. Kreisamtssignatur dto. 30. July 1838 N. 8184 um Berichtserstattung über den Rekurs des Josef Hölzl wegen Einschränkung seines Bothengeschäftes. Ist unter Rükschluß des Kommunikates an das k.k. Kreisamt Bericht zu erstatten, daß Josef Hölzl bei Gelegenheit, als er sich um das Bothenbefugniß bewarb, erklärt habe, seiner Ziehmutter M. A. Buchegger keine Einflußnahme auf die Betreibung seines Gewerbes je zu gestatten; daß Hölzl dasselbe als ein persönliches Gewerbe selbst ausüben u. betreiben müße, u. erhoben sei, daß er sich wenig darum kümmere, sondern die Oberleitung des ganzen Geschäftes der M. A. Buchegger überlasse, für sie Schulden contrahire u. in Verbindung mit dem Großfuhrmann Wimmer an beliebigen Tagen mit dem Bothenwagen fahre, schweres Fuhrwerk verführe, u. einen Stellwagen halte, daß der 2. Bothe Mathias Mitterndorfer in der Ausübung seines Rechtes geschützt werden müße, der Afterpacht einer Landkutschergerechtigkeit von Seite der M. A. Buchegger gesetzwidrig sei, u. derselben über die Polizeiamtsanzeige, daß sie ohnerachtet des magistratlichen Verbothes am 24. v.M. nebst dem Bothen-
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